Wir sind immer für Sie da!
Tag & Nacht
Für den eigenen letzten Weg vorzusorgen, bedeutet nicht nur eine seelische Entlastung der Angehörigen. Ebenso gilt es zu bedenken, dass eine Bestattung stets mit Kosten verbunden ist. Deshalb sollten Sie erwägen, Ihren Angehörigen finanzielle Bürden abzunehmen, indem sie auch in dieser Hinsicht vorsorgen.
Dass Sterbegeld nicht mehr zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehört, macht die finanzielle Vorsorge umso dringlicher. In den allermeisten Fällen bleiben Angehörige mit den Aufwendungen für Trauer und Bestattung allein.
Bestimmen Sie daher rechtzeitig den Ort Ihrer letzten Ruhe und die Grabstelle und legen Sie Einzelheiten zur Bestattungsart, zur Gestaltung des Grabmals und dessen Pflege sowie zur Ausrichtung der Trauerfeier und zur Art der Traueranzeige fest.
Wir erstellen für Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag auf Basis der aktuellen Preise und schließen mit Ihnen einen Vorsorgevertrag ab. Diesen Vertrag verwahren wir in einem feuerfesten Tresor.
Treuhänderische Anlage von Vorsorgegeldern
Sie schließen einen Vorsorgevertrag mit uns als Ihrem Bestattungsunternehmen und der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand Aktiengesellschaft, bei der Sie den Betrag zur Deckung Ihrer Bestattungskosten einmalig oder in Teilzahlungen anlegen. Sie erhalten einen jährlichen Zins, so dass eventuelle Mehrkosten für Ihre Beisetzung ausgeglichen werden können.
Die Ansprüche an dem Vorsorgegeld einschließlich Zins treten Sie vertraglich an uns ab. Gegen Vorlage Ihrer Sterbeurkunde wird der Betrag an uns ausgezahlt und wir richten Ihre Bestattung entsprechend Ihren zuvor festgelegten Wünschen aus. Obendrein werden durch diesen Vertrag eventuell entstehende Kosten für eine Rückholung gedeckt, falls der Sterbefall im Ausland eintreten sollte.
Sterbegeldversicherung
Eine Sterbegeldversicherung ist eine Kapitallebensversicherung auf den Todesfall. Die Versicherungssumme ist vergleichsweise niedrig, da sie lediglich die Kosten für Ihre Bestattung decken soll. Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich vor allem nach dem Alter, in dem Sie die Versicherung abschließen. Eine rechtzeitige Vorsorge ist demnach angeraten.