Trauerfall Wichtige Hinweise

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Im Sterbefall: Wichtige Hinweise

Was ist zu tun im Sterbefall?

  1. Benachrichtigen Sie umgehend einen Arzt, am besten den Hausarzt des Verstorbenen, der das Eintreten des Todes bestätigt und den Todesschein ausstellt.

    Alle weiteren Schritte erledigen wir gern mit Ihnen gemeinsam. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir sind jederzeit telefonisch für Sie erreichbar.

  2. Der Sterbefall muss binnen drei Tagen dem zuständigen Standesamt zur Beurkundung gemeldet werden.
  3. Im Zuge der Beurkundung setzt das Standesamt das Meldeamt von dem Sterbefall in Kenntnis. Der Verstorbene ist somit an seinem Hauptwohnsitz polizeilich abgemeldet. Nebenwohnsitze müssen jedoch gesondert abgemeldet werden.
  4. Der Verstorbene muss bei der Krankenkasse und allen Sozialleistungsträgern sowie bei der Rentenversicherung abgemeldet werden.
  5. Ihre Hinterbliebenenansprüche müssen bei den entsprechenden Stellen angemeldet werden.
  6. Die Wohnung des Verstorbenen muss gekündigt werden mitsamt Leistungen dritter, etwa Energieversorger, Telefongesellschaft und Rundfunkbeitrag. Ferner muss der Hausstand aufgelöst werden.
  7. Sofern der Verstorbene in einer Pflegeeinrichtung betreut wurde, müssen sein Platz gekündigt und der Nachlass abgeholt werden.
  8. Die Versicherungen, etwa Lebens- und Sterbegeldversicherung, Unfallversicherung sowie Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen, müssen gekündigt werden.
  9. Mitgliedschaften des Verstorbenen, beispielsweise in Vereinen, sowie Abonnements müssen gekündigt werden.
Sie sind mit all diesen Formalitäten nicht allein. Wir stehen Ihnen kompetent und einfühlsam zur Seite und nehmen Ihnen diese Last ab.
AUSDRUCK / DOWNLOAD:
Checkliste:
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Wichtige Wege erledigen PDF
Wichtige Unterlagen: Behörden, Versicherungen, Ämter & mehr
  • Standesamtliche Beurkundung des Sterbefalles
  • Polizeiliche Abmeldung des Verstorbenen
  • Kündigung des Heimplatzes eines Senioren- oder Pflegeheims und ggf. Abholung des Nachlasses
  • Abmeldung der Krankenkasse, um Überzahlungen durch Kassenbeiträge zu vermeiden
  • Abmeldung der Leistungen für Schwerbehinderung und sonstiger Leistungen des Amtes für Familie und Soziales
  • Kündigung von Versicherungen z. B. Lebensversicherungen, Unfallversicherungen
  • Informieren aller weiteren Organisationen und Vereine, in denen der Verstorbene Mitglied war
  • Benachrichtigung der Rentenversicherungsträger Verwitwete Ehegatten melden dort ihre Hinterbliebenenansprüche an (sog. Übergangsrente – Einmalzahlung: das 3‑Fache der bis zum Sterbemonat gezahlten Rente)
  • Benachrichtigung des Vermieters im Falle einer Wohnungsauflösung. Außerdem sollten Energie- und Wasserversorger, die Telefongesellschaft, die GEZ, eventuell Verlage (Abonnements) und alle Sachversicherer (z. B. Hausratversicherung) informiert werden, um die Verträge zu kündigen
  • Vermittlung einer Gärtnerei, falls keine Möglichkeit besteht, die Grabpflege selbst vorzunehmen
  • Vermittlung eines Steinmetzes zur Gestaltung eines Grabmales. Die Kosten des Steinmetzes werden von den Finanzämtern als Bestattungskosten anerkannt
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